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Tagesgruppe Die Tagesgruppe gehört zu den "Hilfen zur Erziehung" nach § 32 SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Die Tagesgruppe verfügt über maximal 9 Plätze; die Verweildauer beträgt in der Regel bis max. 2 Jahre. Der Beitrag für die Tagesgruppe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Unsere Arbeit unterliegt der Schweigepflicht
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